Wir übersetzen amtliche Dokumente zur Vorlage bei den Behörden, beispielweise Geburts-und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Schul-und Universitätszeugnisse, notarielle Beglaubigungen und andere Dokumente.
Die offiziellen Übersetzungen werden nur in gedruckter Form abgeliefert, weil diese Dokumente handschriftlich von dem zuständigen, vom Außenministerium zugelassenen Übersetzer (in) unterschrieben und abgestempelt werden müssen. Alle Dokumente tragen die gesetzlichen Gebührenmarken. Die Übersetzungspreise werden vom Außenministerium bestimmt.
Alle Dokumente werden vertraulich behandelt.